Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter ist die Nurion Labs GmbH, Harkortstraße 95, 22765 Hamburg (bonilex i.G.). Diese Bedingungen gelten für Pilotverfahren und die Nutzung von bonilex durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

1. Leistung

bonilex prüft eingehende Forderungsanmeldungen formell und materiell vor, belegt jeden Befund mit der Fundstelle im Dokument, bereitet Nachforderungen vor und liefert je Anmeldung einen Prüfbericht. Umfang, Laufzeit und Vergütung eines Pilotverfahrens werden im Pilotvertrag festgelegt.

2. Prüfung und Verantwortung

bonilex bereitet vor, entscheidet nicht. Feststellung, Bestreiten und jeder Vermerk zur Tabelle bleiben Entscheidung des Insolvenzverwalters. Ergebnisse können unvollständig oder fehlerhaft sein und sind vor der Verwendung zu prüfen (Art. 14 KI-VO).

3. Daten und Rechte

Verfahrensdaten bleiben Eigentum der Kanzlei. Die Nurion Labs GmbH nutzt sie allein zur Leistungserbringung und nicht zum Training von Modellen. Software, Prüfregeln und Berichte bleiben geistiges Eigentum der Nurion Labs GmbH.

4. Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Die Nurion Labs GmbH verpflichtet ihre Mitarbeiter nach § 203 Abs. 4 StGB.

5. Haftung

Die Haftung ist auf die im Pilotvertrag vereinbarte Vergütung begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Verletzung der Vertraulichkeit.

6. Laufzeit

Ein Pilotverfahren endet mit der Niederlegung der Tabelle oder zum vereinbarten Datum. Beide Seiten können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

7. Datenschutz

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Er geht bei Widersprüchen in Datenschutzfragen vor.

8. Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.

Stand: September 2026